Wer sich mit Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern. Denn ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße - das hat der Gesetzgeber so festgelegt.
Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
Weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause. Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung wichtig, schließlich zahlt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von:
Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:
weiteren Sachschäden, z. B.:
Personenschäden, z. B.:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zurück.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss.
In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.
Der Wert aller Einrichtungsgegenstände in einem Haus oder einer Wohnung ist meist sehr hoch. Die Hausratversicherung hilft Eigentümern und Mietern, ihren Hausrat nach einem Schaden zu ersetzen. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, zum Beispiel:
Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Im Rahmen eines Schadens – zum Beispiel einem Wohnungsbrand – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten bzw. Transport und Lagerung des Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.
Viele Versicherer bieten neben diesen Standards weitere Vertragselemente an – mit oder ohne Zuschlag. So zahlen sie in bestimmtem Umfang zum Beispiel auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln.
Die Hausrat sollte auch den wichtigen Schutz für Schäden durch Naturgefahren enthalten gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung schützt das Hab und Gut vor Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Diese Versicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Hausrat- bereits inklusive der Elementarschadenversicherung an – wer diesen Schutz nicht möchte, muss ihn gezielt abwählen.
Viele Hausratversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen erweitert und umfassen auch den Versicherungsschutz von Fahrrädern am Versicherungsort. Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind normale Fahrräder und E-Bikes über die Hausratversicherung somit mitversichert. E-Bikes können dann in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer erreichen.
Von den gut 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung hatten 2020 rund 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung für den Diebstahl aufkommt, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Wichtig zu wissen nach einem Diebstahl: Es gelten die in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Selbstbewohnte Immobilien
Versichert sind Haftpflichtschäden, die sich aus dem Besitz einer selbst bewohnten Immobilie ergeben, wie zum Beispiel Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wochenendhäuser und Ferienhäuser.
Öltank, Flüssiggastank
Versichert sind Gewässerschäden für die Sie als Inhaber eines Öltanks oder Flüssiggastanks verantwortlich gemacht werden.
Bauvorhaben bis 200.000 Euro
Mitversichert sind zum Beispiel Schäden im Zuge von Neubauten, Umbauten oder Reparaturen bis 200.000 Euro – von der Dachsanierung bis zum neuen Wintergarten. Abgesichert sind Schäden durch Bauarbeiten an Ihrer Wohnung, Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wochenendhaus.
Die Voraussetzungen dafür sind vor allem:
Gefälligkeitshandlungen für Freunde, Nachbarn und Bekannte
Jeder braucht mal Hilfe — und wir sind für Sie da, falls dabei etwas schief geht.
Beispiel: Beim Umzug des besten Freundes fällt Ihnen der Karton mit dem Geschirr herunter und es geht zu Bruch.
Hüten fremder Tiere
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.
Sind Sie selbst Hunde- oder Pferdehalter? Dann benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Kehrmaschinen, Rasenmäher, Golfwagen
Schäden durch den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sind versichert. Beispiel: Sie beschädigen mit Ihrem Aufsitzrasenmäher den Zaun des Nachbarn.
Schäden durch den Gebrauch von Golfwagen bis 6 km/h sind auf öffentlichen Wegen abgesichert – bei schnelleren Golfmobilen nur auf Privatgelände.
Voraussetzung: Die Fahrzeuge sind nicht versicherungspflichtig.
Kinderfahrzeuge, ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge
Auch Schäden durch ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge sind versichert. Kinderfahrzeuge bis 6 km/h sind generell auf öffentlichen Wegen abgesichert. Was schneller fährt, ist nur auf Privatgelände versichert.
Fahrräder
Sie sind beim Radfahren abgesichert. Als Fahrräder gelten auch Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Motorboote und Segelboote ohne Führerschein
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Motorbooten mit bis zu 15 PS (11,03 kW). Bei einer höheren Motorleistung haben Sie Versicherungsschutz, wenn für das Führen des Boots kein Führersein nötig ist.
Sie haben auch Schutz für Schäden durch den Gebrauch von Segelbooten. Vorausgesetzt, das Segelboot ist max. 7 m lang und hat keine Kajüte.
Beispiel: Durch die eingeschränkte Sicht des Segels kollidieren Sie mit einem anderen Segelfahrer. Das andere Boot wird beschädigt.
Windsurfen, Kitesurfen
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Windsurfgeräten, Kitesportgeräten, Strand- und Eisseglern.
Drohnen und sonstige versicherungspflichtige Flugmodelle
Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen bis 250 Gramm Startmasse, wie z. B. Drohnen, sind versichert.
Dabei muss es sich um ein rein elektrisches Flugmodell handeln, dass Sie ausschließlich privat zum Sport oder zur Freizeit nutzen. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
In Classic PLUS sind Flugmodelle bis 5 kg versichert.
Ehrenamt, freiwilliges soziales Engagement
Abgesichert ist Ihre ehrenamtliche oder freiwillige soziale Mitarbeit – von der Kranken- oder Altenpflege über die Kirchenarbeit bis hin zu Bürgerinitiativen oder als Helfer von Geflüchteten und Asylsuchenden.
Für Ihr Engagement dürfen Sie maximal eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.
Nicht versichert sind Sie:
Als Mitglied im Kirchenvorstand sind Sie dagegen abgesichert.
Haben Sie Schutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung– eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel – übernehmen wir keinen Versicherungsschutz.
Aufsichtspflicht über Minderjährige
Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht – zum Beispiel über Ihre Kinder - verantwortlich gemacht werden.
Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich zum sechsten Lebensjahr nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, den sie verursacht haben. Der Geschädigte fordert dann oft Schadenersatz von den Eltern. Auch bei älteren Kindern können die Eltern wegen mangelnder Aufsicht in der Verantwortung stehen.
Auf Schildern liest man oft: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das stimmt nicht ganz. Richtig muss es heißen: Eltern haften für Ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.
Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist im Einzelfall von vielen Faktoren abhängig, z. B. vom Alter des Kindes und von der konkreten Situation, in der der Schaden entstanden ist. Mit dieser Frage setzen wir uns als Ihr Haftpflichtversicherer mit dem Geschädigten auseinander. Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird.
Wer sich mit Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern. Denn ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße - das hat der Gesetzgeber so festgelegt.
Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
Weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause. Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung wichtig, schließlich zahlt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von:
Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:
weiteren Sachschäden, z. B.:
Personenschäden, z. B.:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zurück.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss.
In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.
Es gibt viele Behandlungen, für die Haustiere zum Arzt müssen. Vor allem chronische Krankheiten wie etwa eine Schilddrüsenunterfunktion erfordern eine lebenslange Medikation und regelmäßige ärztliche Behandlung. Und das geht für die Besitzer schnell ins Geld.
Eine Tierkrankenversicherung kommt in der Regel für die Tierarzt- und Operationskosten sowie für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik auf. Übernommen werden meist nur medizinisch notwendige Behandlungen Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not zum Beispiel übernehmen viele Versicherer nicht. Gleiches gilt für eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip.
Es kommt auf die Rasse an
Stubentiger oder Freigänger? Dackel oder Schäferhund? Je nach Tier und Rasse gibt es unterschiedliche Tarife in der Tierkrankenversicherung. Denn ein freilaufender Kater hat zum Beispiel ein höheres Risiko in einen Zweikampf mit einem Dachs zu geraten als eine Katze, die nur in der Wohnung lebt. Ein 60 Kilo schwerer Bernhardiner braucht im Krankheitsfall eine höhere Medikation als ein zwei Kilo leichter Chihuahua. Tierkrankenversicherungen bieten deshalb in der Regel rassespezifische Tarife an.
Eine häufige Frage, die Tierbesitzer haben, ist die Frage, ob der reine OP-Schutz ausreicht oder ob sie lieber eine Tierkrankenversicherung abschließen sollten.
Mit einer Tierkrankenversicherung ist das Haustier umfangreich von der kleinen Schnittwunde in der Tatze bis hin zum Nierenausfall abgesichert. Die Versicherung schützt den Hundehalter oder Katzenliebhaber auch vor den hohen Kosten einer möglichen Operation.
Weitere typische Leistungen solcher Versicherungen sind zum Beispiel:
Viele Tarife bieten zudem eine freie Tierarztwahl an. Wichtig zu wissen: Tierkrankenversicherungen erstatten keine Kosten für Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Dazu können etwa Diät- und Pflegeprodukte zählen. Die Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Eine reine Katzen-OP-Versicherung versichert ausschließlich die OP-Kosten inklusive der Kosten für die Nachbehandlung. Im Gegensatz zu Kosten für stationäre Behandlungen werden „normale“ Behandlungskosten, etwa wegen eines Vireneffekts oder eine internistische Vorsorgeuntersuchung, von der OP-Versicherung dagegen nicht übernommen.
Was Tierhalter wissen müssen: Auch bei der Tier-OP-Versicherung spielt die Rasse ihres Hundes bzw. ihrer Katze eine entscheidende Rolle. Je nach Tier unterscheidet sich die Dosierung bei der Anästhesie während einer Operation und die anschließende Nachbehandlung. Auch die Medikation muss individuell auf die Bedürfnisse ihres Tieres abgestimmt werden.
Tierärzte berechnen ihre Gebühren nach der sogenannten „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT Satz). Tierärzte müssen also die tierärztlichen Leistungen einschließlich der Preise und Preisspannen und die angewandten Arzneimittel innerhalb dieser Gebührenordnung regeln.
Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich dabei nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Der einfache Gebührensatz bei einer Untersuchung einer Katze oder eines Hundes liegt laut der Gebührenordnung zum Beispiel bei rund 23,62 Euro, der dreifache Satz bei rund 70,86 Euro. Für das Röntgen eines Hundes liegt der einfache Gebührensatz bei rund 36,57 Euro und der dreifache bei rund 109,71 Euro.
Handelt es sich beim Tierarztbesuch um einen Eilbesuch am Wochenende, weil der Hund beispielsweise beim Gassigehen einen Giftköder erwischt hat, dann kann der Tierarzt bis zum vierfachen Satz abrechnen, da es sich um einen Notfall außerhalb der normalen Praxissprechzeiten handelt.
Berücksichtigt bei der Gebührenhöhe wird immer der Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Leistung, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.
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